Messung von bestehenden Erschütterungsimmissionen
Die Zulässigkeit von Erschütterungsimmissionen lässt sich nur durch eine Messung bestimmen. Dabei werden über einen Zeitraum von 3 – 24 Stunden alle Immissionen eines Verkehrsträgers im betreffenden Objekt erfasst. Bei der Auswahl der Messpunkte sind die Anforderungen der Norm, die Beobachtung der Anrainer/Beschwerdeführer und die Erfahrung des Messtechnikers von entscheidender Bedeutung. Oft werden daher mehrere Messpunkte instrumentiert.